Ein wesentliches Protokoll beim Einsatz virtueller Router ist ARP (Address Resolution Protocol). Es ermöglicht die Zuordnung logischer Adressen wie IP-Adressen zu Hardware-Adressen wie MAC-Adressen. Durch die parallele Verwendung von virtuellen und physikalischen IP- sowie MAC-Adressen ist das Verhalten der Router bei ARP-Abfragen besonders wichtig:
- Ein ARP-Request auf die Adresse eines virtuellen Routers darf nur vom aktuellen Master beantwortet werden. Diese Antwort muss mit der zugehörigen virtuellen MAC-Adresse erfolgen. Alle anderen ARP-Anfragen müssen ignoriert werden.
- ARP-Requests, die eine virtuelle Router-Adresse als Absenderadresse tragen, müssen grundsätzlich ignoriert werden.
- Bei Nutzung von Proxy-ARP muss für jeden ARP-Request geprüft werden, ob die angefragte Adresse über eine Gegenstelle erreichbar ist, die mit einem virtuellen Router assoziiert ist. Falls ja, darf die Anfrage nur vom aktuellen Master beantwortet werden. Diese Regel gilt ebenso für virtuelle Gegenstellen (wie PPTP oder VPN), sofern diese über eine physikalische Verbindung mit einem virtuellen Router verknüpft sind.
- ARP-Requests, die vom Router selbst versendet werden, nutzen stets dessen reale Absenderadresse, es sei denn, der Router ist selbst Master eines virtuellen Routers. In diesem Fall muss der Router die virtuelle MAC-Adresse im ARP-Request verwenden.