- Gateway-Adresse Auch wenn Rechner im LAN über ICMP-Redirects den korrekten virtuellen Router erlernen können, ist es sinnvoll,
bereits im Rahmen der DHCP-Verhandlung den passenden virtuellen Router als Gateway zuzuweisen. Die Bestimmung der Gateway-Adresse
erfolgt nach folgendem Schema:
- Wenn im DHCP-Modul für das Interface ein Gateway explizit angegeben ist, wird ausschließlich dieses verwendet.
- Fehlt eine explizite Vorgabe, wird die Default-Route in der Routing-Tabelle herangezogen. Ist diese mit einem virtuellen Router verknüpft, der direkt an das Interface gebunden ist, über das die DHCP-Anfrage eingeht, wird dessen Adresse als Gateway zugewiesen.
- Sind mehrere Gegenstellen mit virtuellen Routern verbunden, erfolgt über DHCP keine weitere Verteilung, da es nur ein Default-Gateway geben darf. Zusätzliche Routen kann der Host lediglich über ICMP-Redirects lernen.
- In allen anderen Fällen wird die zum Adresspool bzw. Interface gehörige Adresse (Intranet oder DMZ) verwendet.
Router B entsprechend:Router-ID virt. Adresse Priorität Backup-Priorität Überwachte Gegenstelle 1 10.0.0.1 100 50 INTERNET 2 10.0.0.2 60 50 INTERNET Ein DHCP-Client erhält – je nachdem, ob er sich an Router A oder Router B wendet – als Gateway entweder die Adresse 10.0.0.1 oder 10.0.0.2. So wird der Datenverkehr automatisch auf beide Router verteilt. Das Beispiel zeigt auch, wie Load-Balancing mit Backup-Funktionalität kombiniert werden kann: Fällt Router A in den Backup-Zustand, übernimmt Router B alle Clients als Master. Fällt anschließend auch Router B aus, wird Router A wieder aktiv und versucht, seine Backup-Verbindung aufzubauen. Scheitert auch dies, ist die Backup-Kette erschöpft.Router-ID virt. Adresse Priorität Backup-Priorität Überwachte Gegenstelle 1 10.0.0.1 60 30 INTERNET 2 10.0.0.2 100 30 INTERNET - Weitere Adressen Wenn der DHCP-Server bestimmte Dienste bereitstellt (z. B. DNS-Server) und dafür explizit Adressen vergeben werden sollen, kommen entweder die konfigurierten Adressen oder die reale Adresse des jeweiligen Interfaces zum Einsatz. Die Zuweisung einer virtuellen Router-Adresse ist nicht zulässig, da laut RFC ein virtueller Router keine weiteren Dienste bereitstellen darf. Ein Gerät darf nur dann auf eine virtuelle Adresse reagieren, wenn es zugleich "Eigentümer" dieser Adresse ist – also wenn sie mit der physischen Adresse des Interfaces übereinstimmt. Dies macht für bestimmte Dienste wie DNS eine Sonderbehandlung erforderlich.